Das Rauchwerk Das Rauchwerk Anbauvereinigung in Bünde
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Offizielle Vereinsgrundlage

Die Satzung des
Rauchwerks.

Die Satzung regelt Zweck, Mitgliedschaft, Organe, Beiträge und Entscheidungswege des Das Rauchwerk Cannabis e. V. in Hiddenhausen – regional aktiv rund um Bünde, Kreis Herford und Bielefeld.

Beschlossen30. Oktober 2025
Umfang15 Paragraphen
Original6 Seiten · PDF

Lesbare Webübersicht

Regeln, die für alle auffindbar sind.

Diese Webfassung fasst die Gliederung zusammen. Für exakte Formulierungen, Fristen, Mehrheiten und Unterschriften bleibt die Originalfassung maßgeblich.

01Vereinssitz

Hiddenhausen

02Registergericht

Amtsgericht Bad Oeynhausen

03Mitgliedergrenze

Höchstens 500 Mitglieder

Inhalt der Satzung

15 Paragraphen im Überblick.

Die unterschriebene PDF ist die verbindliche Fassung.

§ 1

Name und Sitz

Name, Sitz in Hiddenhausen, Vereinsregister und Geschäftsjahr.

§ 2

Zweck des Vereins

Gemeinschaftlicher Eigenanbau, Weitergabe an Mitglieder, Prävention und gesetzlich vorgesehene Weitergabe von Vermehrungsmaterial.

§ 3

Selbstlosigkeit

Selbstlose Tätigkeit, zweckgebundene Mittel und Ausschluss unangemessener Begünstigungen.

§ 4

Mitgliedschaft

Aufnahme, Voraussetzungen, Mindestdauer, Austritt, Ausschluss und Begrenzung auf höchstens 500 Mitglieder.

§ 5

Rechte und Pflichten

Stimm- und Wahlrecht, Mitteilungspflichten und Verantwortung gegenüber dem Verein.

§ 6

Organe des Vereins

Mitgliederversammlung, Vorstand, Anbaurat und Mitgliederbeirat.

§ 7

Mitgliederversammlung

Einberufung, Teilnahme, Beschlussfähigkeit, Aufgaben und Abstimmungen.

§ 8

Vorstand

Vertretung, Geschäftsführung, Sitzungen, Beschlüsse und Überwachung gesetzlicher Vorgaben.

§ 9

Anbaurat

Planung und Koordination des Anbaus, Sortenwahl, Verarbeitung, Qualität und Sicherheit.

§ 10

Mitgliederbeirat

Kontrolle, Vermittlung, Beschlüsse und das satzungsgemäße Vetorecht.

§ 11

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeitrag und kostendeckende Beiträge; Einzelheiten stehen in der Gebührenordnung.

§ 12

Satzungsänderungen

Mehrheiten und Informationspflichten bei Änderungen.

§ 13

Beurkundung

Schriftliche Niederschrift und Unterzeichnung von Beschlüssen.

§ 14

Rücklagen

Rücklagen für Vereinszweck, Räume, Zubehör, Gehälter und laufende Kosten.

§ 15

Auflösung

Mehrheiten, Liquidation und Wegfall der gesetzlichen Grundlage.