Das Rauchwerk Das Rauchwerk Anbauvereinigung in Bünde
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Verbindliches Vereinskonzept

Jugend- und
Gesundheitsschutz.

Schutz beginnt vor der Abgabe: mit kontrolliertem Zutritt, nachvollziehbaren Abläufen, geprüfter Qualität, klaren Grenzen und erreichbarer Prävention.

PräventionsbeauftragterWaldemar Riese
Umfang29 konkrete Maßnahmen
Dokument5 Seiten · Originalfassung

Das Schutzsystem

Sechs Bereiche,
ein verbindlicher Rahmen.

Diese Webfassung macht die Inhalte des Originaldokuments leichter auffindbar und verständlich. Verbindlich bleibt das vollständige, vom Verein freizugebende Schutzkonzept.

01

Kinder- und Jugendschutz

Alters-, Identitäts- und Mitgliedskontrollen sowie gesicherte Bereiche verhindern den Zugang und die Weitergabe an Minderjährige.

02

Standort & Außenwirkung

Abstandsregeln, Sichtschutz, neutrale Beschilderung sowie das Werbe- und Sponsoringverbot werden berücksichtigt.

03

Abgabe & Dokumentation

Mengenbegrenzung, Chargenrückverfolgung und dokumentierte Bestände machen die Abläufe nachvollziehbar.

04

Qualität & Gesundheit

Hygiene, Kontrollen, sichere Lagerung und geregelte Freigaben schützen vor ungeeigneten Erzeugnissen.

05

Prävention & Beratung

Der geschulte Präventionsbeauftragte informiert vertraulich über Risiken, Safer Use und Beratungsstellen.

06

Meldung & Verantwortung

Für Verstöße und problematischen Konsum bestehen feste Melde-, Prüf- und Unterstützungswege.

Maßnahmen im Detail

So wird das Konzept im Vereinsalltag umgesetzt.

Die 29 Punkte sind nach Themen geordnet. Einzelne technische Maßnahmen befinden sich laut Originalkonzept noch in Planung.

A · Kinder- und Jugendschutz

Zutritt, Umfeld und sichere Vereinsräume

  1. Gut sichtbare Hinweise auf die Regelungen des KCanG und die Altersgrenze ab 18 Jahren.
  2. Verbindliche Ausweis- und Zutrittskontrolle; Minderjährige erhalten keinen Zugang zu Vereinsräumen und Anbauflächen.
  3. Beachtung des gesetzlichen Werbe- und Sponsoringverbots.
  4. Mindestens 200 Meter Abstand zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen; Konsumverbotszonen werden beachtet.
  5. Gesichertes Grundstück und gesicherte Anbauflächen, Videoüberwachung sowie eine geplante VdS-C-Alarmanlage.
  6. Sichtschutz, damit Cannabis und Anbauflächen von außen nicht erkennbar sind.
  7. Neutrale, unaufdringliche Beschilderung ohne werbliche Außenwirkung.
  8. Festes Vorgehen bei möglicher Kindeswohlgefährdung und Kontaktmöglichkeit zur Diakonie Herford.
  9. Keine Weitergabe an Kinder oder Jugendliche; Mitgliedschaft und Identität werden vor jeder Abgabe geprüft.

B · Gesundheitsschutz

Abgabe, Mengen und Rückverfolgbarkeit

  1. Für 18- bis 21-Jährige gelten höchstens 10 Prozent THC und maximal 30 Gramm pro Monat. Das Rauchwerk plant darüber hinaus die Aufnahme erst ab 21 Jahren als Vereinsregel.
  2. Die persönliche Abgabemenge wird für jedes Mitglied dokumentiert.
  3. Anbau, Transport und Bestände werden nachvollziehbar dokumentiert.
  4. Ein Chargensystem stellt die Rückverfolgbarkeit sicher.
  5. Die erlaubten jährlichen Anbau- und Abgabemengen werden eingehalten und dokumentiert.
  6. Cannabis und Haschisch werden ausschließlich an Mitglieder weitergegeben.
  7. Die Abgabe erfolgt in neutraler, kindersicherer Verpackung mit den erforderlichen Gesundheitswarnungen.
  8. Bei jeder Abgabe erhalten Mitglieder Informationen zu Risiken, THC- und CBD-Gehalt, Dosierung, Anwendung, Safer Use und Straßenverkehr.

B · Qualitätssicherung

Hygiene, Kontrolle und Freigabe

  1. Verbindliche Hygiene- und Reinigungsabläufe, Kontrollen auf Schimmel und Schädlinge sowie geregelte Trocknung, Verarbeitung, Lagerung und Freigabe.
  2. Ungeeignete Erzeugnisse werden sicher vernichtet; die Vernichtung wird dokumentiert.

B · Konsum und Produkte

Klare Grenzen auf dem Vereinsgelände

  1. Kein Konsum in den Vereinsräumen oder in Sichtweite der Anbauflächen.
  2. Weitergegeben werden nur Marihuana oder Haschisch in Reinform – keine Mischungen, Lebensmittel, Konzentrate oder Extrakte.
  3. Alkohol und andere Rauschmittel werden weder abgegeben noch verkauft.

B · Suchtprävention

Information, Beratung und Kooperation

  1. Der Präventionsbeauftragte ist durch die Fachstelle Suchtprävention Darmstadt – Netzwerk ROPE e. V. geschult und berät zu Gesundheitsrisiken, besonders vulnerablen Gruppen, rechtlichen Fragen und weiterführenden Hilfen.
  2. Für vertrauliche Gespräche bestehen festgelegte Kontaktwege.
  3. Der Verein arbeitet mit lokalen Sucht- und Präventionsberatungsstellen zusammen.
  4. Bei problematischem Konsum greifen vertrauliche Unterstützungsmaßnahmen, Weitervermittlung und bei Bedarf eine zeitweise Aussetzung.
  5. Präventionsinformationen sind dauerhaft in den Vereinsräumen verfügbar.

B · Verbindliche Abläufe

Verstöße melden und Verantwortliche schulen

  1. Verstöße werden dem Präventionsbeauftragten gemeldet, dokumentiert, bewertet und mit geeigneten Maßnahmen beantwortet; falls erforderlich werden Vorstand oder Behörden einbezogen.
  2. Abgabehelfende und alle Personen mit sensiblem Zugang werden geschult und auf die Schutzregeln verpflichtet.

Vertrauliche Prävention

Fragen, Risiken oder Unterstützungsbedarf?

Waldemar Riese ist der Präventionsbeauftragte des Rauchwerks. Fragen zu Risiken, Jugendschutz und vertraulicher Unterstützung können direkt per E-Mail gestellt werden.

praevention-dasrauchwerk@gmx.de Verein & Ansprechpartner Aktuelle KCanG-Fassung öffnen

Hinweis: Diese Webfassung dient der verständlichen Information. Sie ersetzt weder das Originaldokument noch medizinische oder rechtliche Beratung.