Mindestens 21 Jahre
Die Aufnahme ab 21 Jahren ist eine verbindliche Vereinsregel des Rauchwerks.
Das Rauchwerk
Anbauvereinigung in Bünde
Mitgliedschaft
Die Aufnahme folgt gesetzlichen Vorgaben, der Satzung und einer Entscheidung des Vereins. Eine Anfrage ist noch keine Aufnahmebestätigung.
Vor der Anfrage
Die Übersicht dient der ersten Selbsteinschätzung. Maßgeblich bleiben das aktuelle KCanG, die Satzung und die Aufnahmeentscheidung des Rauchwerks.
Die Aufnahme ab 21 Jahren ist eine verbindliche Vereinsregel des Rauchwerks.
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt müssen den Begriffsbestimmungen des KCanG entsprechen; diese knüpfen an mindestens sechs Monate an.
Eine Person darf nicht gleichzeitig Mitglied in einer weiteren Anbauvereinigung sein.
Die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer der Mitgliedschaft wird in der Satzung berücksichtigt.
Alter, Identität und die erforderlichen Angaben müssen vor einer Aufnahme zuverlässig nachgewiesen werden.
Satzung, Gebührenordnung, Datenschutz und Schutzkonzept müssen vor der Anfrage gelesen werden.
Rechtsinformationen mit Stand 23. August 2026. Verbindlich sind die aktuelle amtliche Fassung des KCanG, die Satzung und die Aufnahmeentscheidung des Vereins.
Mitgliedschaftsanfrage
Bitte nur absenden, wenn alle Pflichtbestätigungen zutreffen. Die Angaben werden über Shopify an das Rauchwerk übermittelt.