Das Rauchwerk Das Rauchwerk Anbauvereinigung in Bünde
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KCanG

Wer Mitglied werden kann – Voraussetzungen erklärt.

Die gesetzlichen Eckpunkte und die vereinsinternen Voraussetzungen verständlich zusammengefasst.

Für die Mitgliedschaft gelten gesetzliche Vorgaben und zusätzliche Regeln des Vereins. Das Rauchwerk plant die Aufnahme ab 21 Jahren als eigene Vereinsregel.

Gesetzliche Eckpunkte

Mitglieder einer Anbauvereinigung müssen nach § 16 KCanG mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Begriffsbestimmungen in § 1 KCanG knüpfen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt an einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Eine Person darf nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Für Vereine ist eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten in der Satzung vorzusehen.

Vereinsregel ab 21 Jahren

Die Aufnahme ab 21 Jahren ist eine Entscheidung des Rauchwerks und keine allgemeine Altersgrenze des KCanG. Zusätzlich entscheidet der Verein im Rahmen seiner Satzung über die Aufnahme.

Vor der Anfrage prüfen

Interessierte sollten Satzung, Gebührenordnung, Datenschutzhinweise, das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept und den aktuellen Vereinsstand lesen. So ist vor einer Anfrage klar, welche Nachweise und Mitwirkung erforderlich sind.

Stand: 22. August 2026. Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.